Was bringt ein Immobilienmakler? zurück
Vorteile und Kosten im Vergleich
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Ein Makler kann Ihnen bei der Wohnungssuche bzw. beim Wohnungsverkauf Zeit ersparen. Wie sieht es aber mit den Kosten aus? |
Die Wohnungssuche kann mitunter eine sehr mühsame Angelegenheit sein. Auch jene, die ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen oder vermieten wollen, müssen einiges an Zeit investieren. Wer einen Makler engagiert, kann dagegen Zeit und Nerven sparen. Allerdings ist das natürlich mit Kosten verbunden. Wägen Sie also ab, ob Ihnen der finanzielle Aufwand die Zeitersparnis Wert ist.
Beauftragung
Bei der Beauftragung eines Maklers wird zwischen Allgemeinauftrag und Alleinauftrag unterschieden. Beim Alleinauftrag darf nur der beauftragte Makler die Immobilie in Ihrem Namen verkaufen. Beim Allgemeinauftrag können Sie mehrere Makler beauftragen. Aus naheliegenden Gründen setzen sich die Makler beim Alleinauftrag mehr ein. Provisionen sind nur im Erfolgsfall fällig. Kann der Makler Ihr Objekt nicht verkaufen, sieht er auch kein Geld.
Vorteile einer Maklerbeauftragung
Die Wohnungssuche bzw. der Wohnungsverkauf über den Makler erspart mit Sicherheit dem Käufer bzw. dem Verkäufer viel Zeit. Makler haben den Marktüberblick und können relativ effizient Anbieter und Suchende zusammenführen. Das Honorar wird nur im Erfolgsfall fällig.
| Fragen zum Honorar |
| Wie hoch darf das Honorar sein? Die Höhe der Provision hängt vom Kaufpreis ab – je günstiger eine Immobilie ist, desto prozentuell höher darf die Provision maximal sein: Bei einem Kaufpreis von unter 36.336,42 Euro darf der Makler bis zu vier Prozent verlangen. Bei einem Kaufpreis bis zu 48.448,51 Euro ist eine Provision von bis zu 1.453,46 Euro zulässig. Bei teureren Objekten darf die Provision maximal drei Prozent betragen. Bei Mietverträgen kann der Makler bei unbefristeten Mietverträgen maximal drei Monatsmieten Provision, bei auf drei Jahre befristeten Mietverträgen maximal zwei Monatsmieten verrechnen. Zu den Provisionen sind generell noch 20 Prozent Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. |
| Wann ist das Maklerhonorar fällig? Die Provision ist erst nach Vertragsabschluss fällig. Einen Vorschuss auf die Provision müssen Sie also nicht zahlen. |
| Darf ein Makler "doppeltes Honorar" verlangen? Ein Makler darf grundsätzlich gleichzeitig beide Seiten vertreten (also Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter). Somit kann er auch von beiden Seiten die Maklerprovision verlangen – und zwar jeweils in voller Höhe. |
Die fälligen Provisionen sind jedenfalls Teil der Nebenkosten. Diese machen im Allgemeinen etwa zehn Prozent des Kaufpreises der Immobilie aus. Bedenken Sie dies, wenn Sie die Finanzierung für das von Ihnen auserkorene Objekt in Angriff nehmen und sprechen Sie darüber mit Ihrem Raiffeisenberater. Lassen Sie sich über alle maßgeschneiderten Möglichkeiten zur Immobilienfinanzierung informieren.



