Der Rechtscheck beim Immobilienerwerb zurück
So kaufen Sie richtig
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Rechtliche Unwissenheit beim Immobilienkauf kann finanziell ins Auge gehen. Was müssen Sie besonders beachten? |
Wer sich mit dem Gedanken spielt, ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu erwerben, wird sich in der Regel nicht nur an einen Immobilienmakler wenden, sondern sich auch mit einem Rechtsanwalt oder Notar in Verbindung setzen. Lesen Sie den folgenden Überblick, damit Sie schon im Vorhinein wissen, wie ein Immobilienkauf abläuft und worauf es juristisch ankommt.
| Das sollten Sie vorher prüfen |
| Finanzielle Belastungen: Wesentlich beim Kauf ist unter anderem die Frage, ob es auf der Immobilie finanzielle Belastungen gibt. Das ist leicht zu klären: Denn hypothekarische Sicherstellungen scheinen im Grundbuch auf. |
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Servitutsrechte: Servitutsrechte sind Dienstbarkeiten, die der Grundeigentümer anderen gewähren muss. Das kann etwa das Recht des Nachbarn sein, für die Zufahrt einen Teil Ihres Grundstückes überqueren zu dürfen. Das kann auch die Verpflichtung sein, den eigenen Grund für die Durchleitung von Kanalisationsleitungen zur Verfügung stellen zu müssen. |
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Anstehende Sanierungen: Der Bauzustand ist für den Kauf natürlich entscheidend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, werden Sie um ein Gutachten nicht herumkommen. Lassen Sie sich durchgeführte Arbeiten und Sanierungen mit Rechnungen nachweisen. |
| Das sind die wichtigsten Schritte beim Kauf |
| Rangordnung: Am Beginn des Kaufvorganges steht die Eintragung der "Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung" durch den Verkäufer. Damit wird gleichsam der "erste Platz" im Grundbuch reserviert. Das gibt dem Käufer die Sicherheit, dass keine belastenden grundbuchsrechtlichen Verfügungen (Doppelverkauf, Hypotheken, usw.) nach Zahlung des Kaufpreises durchgeführt werden. Die Eintragung der Rangordnung ist die Nagelprobe für die Seriosität des Verkäufers. |
| Kaufvertrag aufsetzen lassen: Den Kaufvertrag lassen Sie am besten von einem Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen. In der Regel übernimmt der Käufer die Kosten für die Vertragserrichtung. Im Kaufvertrag steht natürlich der festgesetzte Preis. Darüber hinaus ist darin die "Aufsandungserklärung" enthalten: Damit stimmt der Verkäufer zu, dass das Eigentumsrecht für den Käufer im Grundbuch eingetragen werden kann. |
| Überweisung des Kaufpreises: Es ist zwar möglich, den Kaufpreis direkt bar oder durch Überweisung zu bezahlen. In der Praxis kommt allerdings die Treuhandschaft am häufigsten vor. Dabei wird ein Rechtsanwalt oder Notar bestellt, an den der Käufer den Kaufpreis bezahlt. |
Darüber hinaus gibt es spezielle Punkte, die Sie beachten müssen, je nachdem ob Sie eine Altbauwohnung kaufen, eine Wohnung, die erst errichtet wird, ob Sie ein Einfamilienhaus erwerben, ein Reihenhaus oder eine unbebaute Liegenschaft. Sprechen Sie darüber jedenfalls mit einem Rechtsanwalt. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie den von Ihnen beabsichtigten Immobilienkauf finanzieren, dann ist Ihr Raiffeisenberater der richtige Ansprechpartner. Lassen Sie sich über alle Finanzierungsmöglichkeiten umfassend informieren.



