Wege zum Immobilienverkauf zurück
Makler – Raiffeisen Immobilien – Versteigerungen
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Sie wollen Ihr Grundstück, Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus verkaufen? Diese Möglichkeiten gibt es. |
| Makler |
| Mögliche Partner beim Verkauf eines Grundstückes, einer Wohnung oder eines Hauses sind Immobilienmakler. Für die Beauftragung eines Maklers spricht dessen Marktkenntnis. Ein Makler ist ein Profi, der den Immobiliensektor wie seine Westentasche kennt. Der Makler weiß, wie eine Immobilie auf dem Markt platziert werden kann und welche Erlöse möglich sind. Die Dienstleistung eines Maklers ist gleichsam kostenlos. Denn eine Provision wird erst im Erfolgsfall fällig. Ein Makler darf grundsätzlich beide Seiten vertreten (also Verkäufer und Käufer) und kann somit auch von beiden Seiten die Maklerprovision in voller Höhe verlangen. In vielen Fällen muss jedoch nur der Käufer zahlen. Bei schwer zu vermittelnden Immobilien zahlt auch der Verkäufer meist eine Provision. |
| Raiffeisen Immobilien GmbH |
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| Freiwillige Versteigerung |
| Versteigerungen von Immobilien haben meist den Beigeschmack einer wirtschaftlichen Notsituation. Wenn nämlich der Haus- oder Wohnungsbesitzer seinen Zahlungen nicht nachkommen kann, kommt es zur Zwangsversteigerung. Kaum jemand denkt jedoch bei einem ganz "normalen" Immobilienverkauf an die Möglichkeit einer so genannten freiwilligen Versteigerung. Das Verfahren dazu war bisher eher kompliziert. Seit Anfang dieses Jahres ist es erheblich vereinfacht. Jeder Notar kann nunmehr eine solche Versteigerung abwickeln. Der Gang zum Bezirksgericht ist nicht mehr notwendig. Ein weiterer Vorteil: Der Eigentümer der Immobilie erspart sich Kosten und Zeit – es gibt nur einen Besichtigungstermin für potenzielle Interessenten. Als Eigentümer sind Sie übrigens nicht gezwungen, das Gebot anzunehmen, wenn es Ihnen als zu gering erscheint. Vorteilhaft ist die freiwillige Versteigerung vor allem für hochwertige Immobilien. Aber auch, wenn der Eigentümer vor einem Notverkauf steht, kann mit der rechtzeitigen freiwilligen Feilbietung in der Regel mehr erlöst werden als bei einer Zwangsversteigerung. |
In jüngster Zeit sind auch Immobilienverlosungen vermehrt ein Thema. Hier erscheinen aber nach Expertenmeinung einige Aspekte, vor allem steuerlicher und rechtlicher Art, nicht eindeutig geklärt.
Machen Sie sich beim Immobilienverkauf jedenfalls auch über allfällige steuerliche Aspekte kundig, gegebenenfalls bei einem Steuerberater. Bei der Frage, wie Sie den Verkaufserlös am besten veranlagen, ist Ihr Raiffeisenberater der erste Ansprechpartner. Er kann Sie über die für Sie maßgeschneiderten Veranlagungsmöglichkeiten informieren.



