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Finanzierungen und Förderungen zurück

Energiesparen ist dem Staat einiges wert

 Bei der (thermischen) Sanierung Ihrer vier Wände können Sie auf eine Reihe von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zurückgreifen.

Bei der Finanzierung Ihrer Sanierungsmaßnahmen kommt in der Regel ein Mix aus Wohnbauförderung und verschiedenen Darlehensarten (Bausparlehen, WohnBau Sofortkredit,…) in Betracht. Hinzu kommt eine indirekte Unterstützung. Denn die Ratenzahlungen für Ihr Darlehen können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

So kommen Sie zu Förderungen

Der Umweltaspekt wird immer mehr zum Kriterium bei der Wohnbauförderung. Sie müssen, um überhaupt eine Förderung zu bekommen, bestimmte Kennzahlen erreichen: Vielfach kommt der u-Wert (früher k-Wert) zur Anwendung, der die Wärmeverluste von Bauteilen definiert. Für zusätzliche Maßnahmen gibt es "Belohnungen". Wie hoch die Förderungen konkret sind, wie diese ausgerechnet werden, ob es sich um zinsenlose Darlehen, Zuschüsse oder anderes handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einen kompakten Überblick über die Förderbestimmungen der einzelnen Bundesländer erhalten Sie auf der Homepage von Raiffeisen Wohn Bausparen. 

>>> Infos zu den Förderbestimmungen

Diese Finanzierungen sind möglich

Die naheliegendste Finanzierung bei allen Vorhaben rund um das Thema Wohnen ist ein Bauspardarlehen. Für Investitionen in der Größenordnung einer thermischen Sanierung kommen etwa das Schnelle Darlehen ohne Grundbuch von Raiffeisen Wohn Bausparen (mögliche Darlehenshöhe für Ehepaare bis zu 50.000 Euro) oder bei größeren Summen ein WohnBau Sofortkredit in Frage. 

>>> Infos zum Bauspardarlehen

Diese Steuererleichterungen gibt es
Sie können als Einzelner insgesamt Sonderausgaben bis zu 2.920 Euro geltend machen. Zu den Sonderausgaben zählen etwa auch die Raten, die Sie für ein Darlehen zur Wohnraumsanierung zurückzahlen. Als Alleinerzieher bzw. Alleinerzieherin verdoppelt sich der absetzbare Betrag auf 5.840 Euro. Wenn Sie für mindestens drei Kinder zu sorgen haben, erhöht sich der Betrag um weitere 1.460 Euro auf 7.300 Euro. Die Sonderausgaben werden zu einem Viertel steuerwirksam.

>>> Ausführliche Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit